Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitskarte soll Barlohn sein (?)
Sächsisches FG vom 16.3.2016, 2 K 192/16, EFG 2016, 1087, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 13/16; BMF-Schreiben vom 10.10.2013, IV C 5 -S 2334/13/1001, BStBl. I 2013, 1301
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Für Zukunftssicherungsleistungen wird die Anwendung der 44 €-Sachbezugsfreigrenze von der Finanzverwaltung abgelehnt, da eine Qualifizierung als Barlohn gegeben sei. Die Rechtsprechung hat eine anderweitige Auffassung hierzu.