Anwendungsschreiben: Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträgen
BMF-Schreiben vom 4.11.2020, III C 2 - S 7030/20/10009
Inhalt
Die Finanzverwaltung stellt in dem Anwendungsschreiben klar, dass die Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes sich nach dem Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Hauptleistung richtet.