Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträgen

BMF-Schreiben vom 4.11.2020, III C 2 - S 7030/20/10009
Inhalt

Die Finanzverwaltung stellt in dem Anwendungsschreiben klar, dass die Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes sich nach dem Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Hauptleistung richtet.

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