Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Fiktive Lieferketten bei bestimmten Warenlieferungen über elektronische Marktplätze

BMF-Schreiben vom 01.04.2021, III C 3 - S 7340/19/10003
Inhalt

Mit Wirkung zum 01.07.2021 wird bei bestimmten Warenlieferungen durch einen Unternehmer über eine elektronische Schnittstelle, beispielsweise elektronischer Marktplatz, der Betreiber der elektronischen Schnittstelle Steuerschuldner für die im Gemeinschaftsgebiet für diese Lieferungen anfallende Umsatzsteuer, da die Lieferkette „(1) Unternehmer an Betreiber der elektronischen Schnittstelle sowie (2) Betreiber der elektronischen Schnittstelle an Nichtunternehmer“ fingiert wird.