Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten

BMF-Schreiben vom 29.04.2024, III C 3 - S 7117-j/21/10002

Inhalt

Ausführliche Erläuterungen der Finanzverwaltung bestehen nunmehr zu den Themen: (1) Vorproduzierte Inhalte, (2) live streaming, (3) Dienstleistungskommission und (4) Leistungskombinationen von live-stream und/oder Aufzeichnungen. Die steuerrechtlichen Konkretisierungen der Finanzverwaltung sind insbesondere zu Online-Veranstaltungsdienstleistungen im B2C-Bereich , d. h. Leistungserbringungen typischerweise an Privatpersonen, ergangen.