Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Anzuwendender Umsatzsteuersatz bei Gesamtmargenbildung

BMF-Schreiben vom 4.11.2020, III C 2 - S 7030/20/10009
Inhalt

Die Finanzverwaltung hat den anzuwendenden Umsatzsteuersatz bei der Gesamtmargenbildung für den Wechsel von „heraus aus der Niedrigsteuerphase“ und „hinein in die Normalsteuerphase“ festgelegt.

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