Anwendungsschreiben: Anwendungsregel bei der sog. Überentnahmeregelung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
BMF-Schreiben vom 18.01.2021, IV C 6 - S 2144/19/10003; BMF-Schreiben vom 05.11.2021, IV C 6 - S 2144/19/10003
Inhalt
Die Finanzverwaltung wendet ergangene BFH-Rechtsprechung an, indem außerbilanzielle Korrekturen bei der sog. Überentnahmeregelung unberücksichtigt bleiben und eine Berechnungsreihenfolge akzeptiert wird.