Rechtsprechungs-Info

Anwendungsregeln: Erweiterte Kürzung für grundstücksverwaltende Gesellschaften

BFH vom 25.9.2018, GrS 2/16, BStBl. II 2019, 262; Vorlagebeschluss: BFH vom 21.7.2016, IV R 26/14, BStBl. II 2017, 202
Inhalt

Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nicht deshalb zu verwehren, weil diese Gesellschaft an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.