Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Vorsteuerabzugsberechtigende Rechnung (Kurzversion)

BMF-Schreiben vom 18.9.2020, III C 2 - S 7286-a/19/10001, BStBl. I 2020, 976
Inhalt

Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt neben dem Vorliegen der Œ(1) materiellen Voraussetzungen auch weiterhin den (2) Besitz einer Rechnung voraus. Insbesondere kann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht durch bloßen Zeugenbeweis nachgewiesen werden oder eine Rechnung als formelle Anforderung für den Vorsteuerabzug komplett entfallen.