Anwendungserlass: Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Home-Office genutzten Wohnung an den Arbeitgeber
BMF-Schreiben vom 18.4.2019, IV C 1 – S 2211/16/10003:005, BStBl. I 2019, 461; BFH vom 17.4.2018, IX R 9/17, DStR 2018, 1758
Inhalt
Die Beurteilung von Leistungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Arbeitszimmer oder für eine Wohnung des Arbeitnehmers, die dieser zweckfremd als Home-Office nutzt, als Arbeitslohn oder als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist daran auszurichten, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung erfolgt.