Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

BMF-Schreiben vom 28.10.2025, IV C 6 – S 2240/00044/019/033

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat sich zur Anwendung der Urteilsgrundsätze geäußert: (1) Übertragungen vor dem 17.04.2025: Ist die Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Übertragung noch nicht bestandskräftig, sind die Urteilsgrundsätze grundsätzlich anwendbar. Auf gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag des (i) Nießbrauchsnehmers und des (ii) Nießbrauchsgebers können in diesen Fällen unverändert die Buchwerte  aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt werden. Die zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgüter bleiben beim Nießbrauchsnehmer weiterhin steuerverstrickt.  (2) Übertragungen ab dem 17.04.2025: Die Urteilsgrundsätze sind für alle Übertragungen anzuwenden. In diesen Fällen ist eine Buchwertfortführung nicht anwendbar.