Anwendungserlass: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
BMF-Schreiben vom 28.10.2025, IV C 6 – S 2240/00044/019/033
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat sich zur Anwendung der Urteilsgrundsätze geäußert: (1) Übertragungen vor dem 17.04.2025: Ist die Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Übertragung noch nicht bestandskräftig, sind die Urteilsgrundsätze grundsätzlich anwendbar. Auf gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag des (i) Nießbrauchsnehmers und des (ii) Nießbrauchsgebers können in diesen Fällen unverändert die Buchwerte aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt werden. Die zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgüter bleiben beim Nießbrauchsnehmer weiterhin steuerverstrickt. (2) Übertragungen ab dem 17.04.2025: Die Urteilsgrundsätze sind für alle Übertragungen anzuwenden. In diesen Fällen ist eine Buchwertfortführung nicht anwendbar.