Anwendungserlass: Übergangsregelung für zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (elektronische Aufzeichnungssysteme)
BMF-Schreiben vom 6.11.2019, IV A 4 - S 0319/19/10002
Inhalt
Ab dem 1.1.2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.