Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden - Muster und Anwendungsregeln der notwendigen Bescheinigungen

BMF-Schreiben [AEeMBescheinigungen] vom 31.3.2020, IV C 1 - S 2296-c/20/10003
Inhalt

Die Finanzverwaltung hat den ersten Anwendungserlass für die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht. Des Weiteren wurden die Vorlagen der notwendigen Bescheinigungen in dem Anwendungserlass abgebildet.