Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Steuer- und sozialversicherungsbefreite Bonuszahlungen an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben vom 9.4.2020, IV C 5 - S 2342/20/10009
Inhalt

Das BMF subsummiert unter die Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen vom Arbeitgeber gewährte Bonuszahlungen in Zeiten der Corona-Krise.