Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Sanierungsklausel im Anwendungsbereich des schädlichen Beteiligungserwerbs

BMF-Schreiben vom 29.04.2026, IV C 2 – S 2745-a/00040/001/219

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat sich erstmals zu den Anwendungsregeln der Sanierungsklausel ausführlich geäußert. Eine Sanierung ist dabei eine bzw. mehrere Maßnahmen, die darauf gerichtet ist, die (a) Zahlungsunfähigkeit und/oder (b) Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Auf den Erfolg der Sanierung kommt es hingegen nicht an.