Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

BMF-Schreiben vom 17.6.2019, IV A 4 – S 0316-a/18/10001, BStBl. I 2019, 518
Inhalt

Nach der gesetzlichen Neuregelung müssen eingesetzte elektronische Aufzeichnungssysteme – beispielhaft Registrierkassen – die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllen. Hierzu nimmt die Finanzverwaltung ausführlich Stellung.