Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Ausweis einer falschen Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat die nationale Rechtsauffassung zur Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. (1) Gegenüber (echten) Endverbrauchern, die keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit tragen, ist die Entstehung einer „14c-Umsatzsteuer“ abzulehnen. (2) Die Finanzverwaltung erörtert im Weiteren die allgemein gültigen Regeln für den (a) Rechnungsaussteller und den (b) Rechnungsempfänger im Kontext einer entstehenden „14c-Umsatzsteuer“.