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Anwendung: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2021

BMF-Schreiben vom 11.02.2021, IV A 8 - S 1547/19/10001
Inhalt

Die Finanzverwaltung hat die pauschalen Sachentnahmewerte für 2021 veröffentlicht.