Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellten Kapitaleinkünften
FG München vom 15.6.2016, 9 K 190/16, nrkr., LEXinform: 5019280; Revision: BFH Az. XIII R 20/16
Inhalt
Werden im Rahmen einer Außenprüfung erstmals verdeckte Gewinnausschüttungen festgestellt, so kann der Gesellschafter den Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auch nach Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen, solange der Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Jahres formell und materiell noch nicht bestandskräftig ist.