Rechtsprechungs-Info

Anteilsvereinigung: Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

BFH vom 31.07.2024, II R 28/21; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 10.03.2021, 7 K 101/18, EFG 2022, 257, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt: Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin grunderwerb-steuerrechtlich gilt, weil an ihr mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich. Der BFH kommt zur Anwendung einer „horizontalen Betrachtung“ bei der erforderlichen Auslegung des Begriffs „neuer Gesellschafter“.