FG Nürnberg vom 12.11.2015, 4 K 571/13, EFG 2016, 116, nrkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. IX B 3/16
Inhalt
Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne der anschaffungsnahen Herstellungskosten anfallen.