Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Einzelne Gebäudeteile oder Gesamtgebäude
FinBeh Berlin vom 20.11.2012, III B - S 2211 - 2/2005 - 2; BFH vom 30.7.1991, IX R 59/89, BStBl. II 1992, 940; R 157 Abs. 4 EStR 2002
Inhalt
Bei der sog. 15 %-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten soll aufgrund der ausdrücklichen Wortwahl von dem „Gebäude“ als Bezugsgröße ausgegangen werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn mehrere Eigentumswohnungen (WEG) vorliegen.