Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufteilungsprinzip für Maßnahmen über den Ablauf des Dreijahreszeitraums
BMF-Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064
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Die Finanzverwaltung hat erstmals Stellung bezogen. „Bei nicht innerhalb des Dreijahreszeitraums abgeschlossenen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch nur die bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraums erbrachten Bauleistungen zu berücksichtigen;“. Somit ist ein Aufteilungsprinzip (Aufteilungsgrundsatz) finanzamtlich eingeführt.