Rechtsprechungs-Info

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Weitere Anwendungsregeln

BFH vom 03.05.2022, IX R 7/21

Inhalt

Sehr interessant für die Beratungspraxis ist, dass der BFH dem Anwendungsbereich der „anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)“ eigene Begriffsdefinition zuspricht. So nun auch bei der notwendigen Anschaffung als Beginn der 3-Jahresfrist der 15 %-Grenze. Es bedarf einer Gegenleistung und genau diese weist eine Entnahme nicht auf.