Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024, BGBl. I 2024, Nr. 108
Inhalt
Die gesetzliche Formulierung für die Möglichkeit des Nachweises einer tatsächlich kürzeren Gebäude-Nutzungsdauer ist auch auf die nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude sprachlich angepasst worden.