Finanzgerichts-Info

Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung

FG München vom 19.9.2016, 7 K 621/16, EFG 2016, 1984, rkr.; Happe in „Bilanzierung von Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung“, BBK 2017, 404
Inhalt

Eine Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung muss dann nicht passiviert werden, wenn der Bilanzierende bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns konkret mit der Entstehung von Mehrsteuern nicht rechnen musste.