Anhörungspflicht: Nichtanwendung bei mitteilungspflichtigen Daten bei elektronischer Übermittlung
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat gesetzlich festgeschrieben, dass von einer Anhörung des Steuerpflichtigen abgesehen werden soll, wenn die Finanzverwaltung bei Erlass eines Verwaltungsaktes (Steuerbescheid) anstelle der in der Steuererklärung angegebenen Daten die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung elektronisch übermittelten Daten verwendet. Hinweis: Auf die Abweichung von den erklärten Daten ist im Verwaltungsakt hinzuweisen.