Anhebung des Kilometersatzes bei Familienheimfahrten
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat den Kilometersatz von 0,30 €/km auf sodann 0,38 €/km angehoben. Dies gilt auch für Aufwendungen für Familienheimfahrten als Betriebsausgabe.