Gesetzesänderungen

Anhebung der Höchstbeträge der Steuerermäßigung für Parteispenden

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Die Höchstbeträge zur Inflationsbereinigung sind angehoben: Bei der Einzelveranlagung auf 1.650 € und bei der Zusammenveranlagung auf 3.300 €.