Gesetzesänderungen

Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2025, BGBl. I 2025, Nr. 363

Inhalt

Die Höchstbeträge zur Inflationsbereinigung sind angehoben worden. Bei der Einzelveranlagung beträgt der neue Höchstbetrag 3.300 €, bei der Zusammenveranlagung beträgt der Höchstbetrag nunmehr 6.600 €.