Gesetzesänderungen

Anhebung der Grenzwerte für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie [Bürokratieentlastungsgesetz] vom 28.7.2015, BGBl. I 2015, 1400; Ortmann-Babel in „Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen“, DB 2015, 1753; Bergan in „Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2016 – Anwendungsregeln beachten!“, NWB 2015, 3085
Inhalt

Die Schwellenwerte für die Umsatzgrenze und die Gewinngrenze sind heraufgesetzt worden.

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