Rechtsprechungs-Info

Anhang: Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ als Vorgang von besonderer Bedeutung

IDW, Fachlicher Hinweis: Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus, http://go.nwb.de/0t37s; Philipps in „Die Corona-Pandemie als Vorgang von besonderer Bedeutung im Jahresabschluss zum 31.12.2019“, BBK 2020, 327
Inhalt

Große und mittelgroße Unternehmen sind verpflichtet über Vorgänge von besonderer Bedeutung im Anhang zu berichten. Kleine Unternehmen brauchen die Angabe nicht zu machen.