Anderer Arbeitsplatz: Aspekt der Zumutbarkeit am Beispiel eines Logopäden
FG Sachsen-Anhalt vom 1.3.2016, 4 K 362/15, EFG 2016, 1154, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 9/16
Inhalt
Ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt in Betracht, wenn die eigenen Praxisräume (1) zu weit weg sind, (2) zu viel Betrieb aufweisen und (3) die Praxisräume zu offen sind.