FG München vom 6.6.2014, 8 K 2051/12, DStRE 2015, 1418, rkr.
Inhalt
Erzielt ein Steuerpflichtiger der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte, werden diese mangels Einbeziehung in die Summe der Einkünfte, bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrages nicht berücksichtigt.