Finanzverwaltungs-Info

Aktualisierter Anwendungserlass: Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

BMF-Schreiben vom 21.09.2021, IV C 3 – S 2197/19/10009, BStBl. I 2021, 1805
Inhalt

Als Förderzeitraum ist der Zeitraum benannt, für den die Forderung im Sinne der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen – dem Grunde nach – in Betracht kommt. Dabei ist der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige entscheidend.