Finanzverwaltungs-Info

Aktualisierter Anwendungserlass: Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand als haushaltsnahe Handwerkerleistungen

BMF-Schreiben vom 01.09.2021, IV C 8 – S 2296-b/21/10002
Inhalt

Grundsätzlich sind Handwerkerleistungen, die von der öffentlichen Hand für private Haushalte ausgeführt werden, als haushaltsnahe Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuerermäßigung berücksichtigungsfähig.