Aktualisierter Anwendungserlass: Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand als haushaltsnahe Handwerkerleistungen
BMF-Schreiben vom 01.09.2021, IV C 8 – S 2296-b/21/10002
Inhalt
Grundsätzlich sind Handwerkerleistungen, die von der öffentlichen Hand für private Haushalte ausgeführt werden, als haushaltsnahe Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuerermäßigung berücksichtigungsfähig.