Finanzverwaltungs-Info

Aktualisierter Anwendungserlass: Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte

BMF-Schreiben vom 15.08.2024, III C 2 - S 7220/22/10002

Inhalt

Eine Aktualisierung für den Nullsteuersatz ist erfolgt: „Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlagen nicht mehr als 800 Voltampere, entfällt die besondere Nachweispflicht des leistenden Unternehmers über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes, auch die Betreibereigenschaft des Leistungsempfängers wird unterstellt.