Aktualisierter Anwendungserlass: Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte
BMF-Schreiben vom 15.08.2024, III C 2 - S 7220/22/10002
Inhalt
Eine Aktualisierung für den Nullsteuersatz ist erfolgt: „Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlagen nicht mehr als 800 Voltampere, entfällt die besondere Nachweispflicht des leistenden Unternehmers über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes, auch die Betreibereigenschaft des Leistungsempfängers wird unterstellt.