Gesetzesänderungen

Aktivrentengesetz: Steuerfreibetrag für weiterarbeitende Altersrentner

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vom 22.12.2025 BGBl. I 2025, Nr. 361

Inhalt

Ein Steuerfreibetrag ist im Sinne einer „Aktivrente“ bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 € im Jahr eingeführt worden, die im Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze monatlich bereits in der Lohnabrechnung gewährt wird. 
Aufgrund des gesetzlich verankerten sog. Zwölftelprinzips  beträgt der Steuerfreibetrag 2.000 € im Monat, für jeden Kalendermonat also, in dem die Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag der Ak-tivrente erfüllt ist.