Änderungspflicht: Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
BFH vom 29.08.2024, V R 19/22, BStBl. II 2025, 136; Rechtsprechungsaufhebung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 01.09.2022, 2 K 112/19, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat Erkenntnisse zur Wechselwirkung bekannt gegeben. Versteuert ein Unternehmer entgegen gesetzlicher Vorgaben der Sollversteuerung seine Umsätze erst mit der Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Umsatzsteuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem - im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommenen Festsetzungsverjährung - eine gesetzliche Sperrwirkung entgegen steht.