Änderung der Bemessungsgrundlage: Rabatte im Punktesystem
BFH vom 16.1.2020, V R 42/17, BStBl. II 2020, 361; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 23.8.2017, 3 K 1271/16, EFG 2017, 1837, nrkr.
Inhalt
Beteiligt sich ein Unternehmen an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst.