Änderung der AEAO: Neue weitere Anwendungsregeln beim Vorläufigkeitsvermerk (Rechtsprechungsanwendung)
BMF-Schreiben vom 20.01.2021, IV A 3 - S 0062/20/10004
Inhalt
Die Finanzverwaltung setzt die ergangene BFH-Rechtsprechung, in der neue weitere Anwendungsregeln zum Vorläufigkeitsvermerk und dessen Umfang festgelegt worden sind, um.