Abzinsungszinssätze für September 2019 (7- und 10-Jahresdurchschnitt)
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Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn (Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtung) Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Deutsche Bundesbank hat Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für September 2019 veröffentlicht: