Gesetzesänderungen

Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl. I 2018, 2338
Inhalt

Durch die Ergänzung der Regeln zur Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuereinbehalt wird bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach ihrer Satzung sowie tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und somit körperschaftsteuerbefreit sind, die Abstandnahme vom Steuerabzug bei Dividendenerträgen begrenzt.