Rechtsprechungs-Info

Ablehnung: Rückstellungen für Handwerkskammerzusatzbeiträge

BFH vom 5.4.2017, X R 30/15, BStBl. II 2017, 900; Rechtsprechungsaufhebung: Thüringer FG vom 7.7.2015, 2 K 505/14, EFG 2015, 1513, nrkr.
Inhalt

Eine Rückstellung kann grundsätzlich auch für Verpflichtungen aus öffentlichem Recht gebildet werden, wenn die Verpflichtung wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist. Diese Verpflichtung muss an Vergangenes anknüpfen und Vergangenes abgelten.