Rechtsprechungs-Info

Ablehnung haushaltsnaher Aufwendungen: Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem

BFH vom 15.02.2023, VI R 7/21, BStBl. II 2023, 647; Rechtsprechungsaufhebung: Sächsisches FG vom 14.10.2020, 2 K 323/20, EFG 2021, 217, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Für ein Hausnotrufsystem, dass im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.