Rechtsprechungs-Info

Ablehnung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung: Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

BFH vom 8.12.2016, IV R 14/13, BStBl. II 2017, 494; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 20.2.2013, 2 K 207/11, EFG 2013, 1065, rkr.
Inhalt

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils ist nicht in die erweiterte (Gewerbesteuer-) Kürzung einzubeziehen.