Ausbildung

Abgrenzungspflichten bei der Veränderung von Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine

Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30.6.2017, BGBl. I 2017, 2143; Gegusch/Zang in „Zweites Gesetz zur Entlastung insb. der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“, DB 2017, 1734
Inhalt

Bisher wurde durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz  eine Verkürzung der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine eingeführt. Hiernach können eingehende Lieferscheine mit Eingang der inhaltsgleichen Rechnung bzw. ausgehende Lieferscheine mit Versand der inhaltsgleichen Rechnung vernichtet werden.