Rechtsprechungs-Info

Abgrenzung zwischen Schadenersatz oder Entgelt: Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrags

BFH vom 26.08.2021, V R 13/19, BStBl. II 2022, 197; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 28.02.2019, 5 K 214/18, EFG 2019, 1627, nrkr.
Inhalt

Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit – umsatzsteuerbares und umsatzsteuerpflichtiges – Entgelt, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.