Rechtsprechungs-Info

Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

EuGH vom 18.04.2024, FA O,C-68/23, NWB JAAAJ-66061; Vorabentscheidungsersuch: BFH vom 03.11.2022, XI R 21/21, BFH/NV 2023, 485; Prätzler in „EuGH entscheidet zur Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen im Mehrwertsteuerrecht“, StuB 2024, 511 

Inhalt

Der EuGH hat entschieden, dass es für die Frage, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt, nur auf die mit diesem Gutschein zu beziehende Leistung ankommt, d. h. also auf das Verhältnis der Einlösung – hier: an den deutschen Endverbraucher. Stehen für die Leistung der (i) Ort der Besteuerung und der (ii) anzuwendende Steuersatz fest, handelt es sich um einen Einzweck-Gutschein.