Abgrenzung: Kassenführung mit EC-Karten- und Kreditkartenbezahlung
BStBK-Rundschreiben vom 27.4.2018, 100/2018; BMF-Schreiben vom 29.6.2018, IV A 4-S 0316/13/10003-09
Inhalt
Die kurzzeitige Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch bei jederzeitiger Gewährleistung der Kassensturzfähigkeit stellt keinen formellen Mangel dar.