Abgelehnte vGA: Nebeneinander von Versorgungsleistungen und Aktivbezüge im Ausnahmefall
FG Münster vom 25.7.2019, 10 K 1583/19 K, EFG 2019, 1620, nrkr.; Revision: BFH Az. I R 41/19
Inhalt
Wird der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der GmbH wieder eingestellt und bleiben die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.